Krankmeldungen
Entschuldigungsregelung
Ist ein Schüler oder eine Schülerin erkrankt, so ist sein/ihr Fehlen am Morgen bitte bis spätestens 7.50 Uhr der Lehrkraft auf dem von ihr/ihm mitgeteilten Weg zu entschuldigen.
Für alle Klassen gilt, dass diese Krankmeldung aus Sicherheitsgründen unbedingt vor Unterrichtbeginn gemeldet werden muss. Denn alle Lehrkräfte prüfen vor Unterrichtsbeginn die Vollständigkeit der Klasse und melden abwesende (nicht entschuldigte) Schülerinnen und Schüler im Sekretariat. Wenn wir dann nichts von Ihnen gehört haben, müssen wir bei Ihnen telefonisch rückfragen.
Wenn Ihr Kind wieder in der Schule ist, muss es eine schriftliche Entschuldigung, von den Erziehungsberechtigten geschrieben oder ein ärztliches Attest, beim Klassenlehrer abgeben.
In begründeten Ausnahmefällen und bei längerer Krankheit, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
Bei längerer Befreiung vom Sportunterricht – mehr als 2 Wochen – ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Daueratteste müssen spätestens nach 6 Monaten erneuert werden.
Unentschuldigtes Fehlen
Eltern werden grundsätzlich unverzüglich über das Sekretariat über das unentschuldigte Fehlen ihres Kindes am Schulvormittag informiert – siehe oben.
Bei mehreren unentschuldigten Fehltagen erfolgt ein Gespräch der Klassenlehrerin mit den Erziehungsberechtigten. Im Gespräch sollen die Ursachen für das wiederholte Fehlen des Kindes geklärt und Maßnahmen abgesprochen werden.
Kommt es im weiteren Verlauf zu unentschuldigten Fehlzeiten, wird die Schulleitung informiert. Es wird weiter geprüft, ob aufgrund der vorliegenden Fehlzeiten weitere Schritte wie Einschaltung des Jugendamtes, Erhebung eines Bußgeldes bis polizeiliche Beiführung eingeleitet werden müssen.
Beurlaubungen
Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen mindestens 3 Tage vorher beantragt werden. Der Klassenlehrer ist berechtigt, eine Beurlaubung bis zu 2 Tagen zu gewähren.
Beurlaubungen, die über die vorher angegebene Zeitspanne hinausgehen, sind bei der Schulleitung schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular, das es im Sekretariat gibt, zu beantragen.
Verlängerungen der Ferien sind laut Erlass des Kultusministeriums nicht zulässig. Dennoch ist einmal in den vier Jahren der Grundschulzeit eine Genehmigung der Unterrichtsbefreiung aus besonderen Gründen möglich.
Bitte geben Sie immer Ihre aktuelle Telefonnummer im Sekretariat ab. Ebenso eine Telefonnummer, unter der Sie am Arbeitsplatz – notfalls – erreichbar sind.